Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzip hat den Eilantrag einer deutschen Umweltvereinigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt. Diese hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planänderungsbeschluss wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen.

Illustration des Portalbereichs bei Puttgarden auf Fehmarn nach Fertigstellung des Tunnels. Quelle: Femern A/S

Noch Mitte Januar hatte das Gericht entschieden, einen vorläufigen Baustopp der Baggerarbeiten auf deutscher Seite zu veranlassen, bis es eine Entscheidung über den Eilantrag gibt. Diese sollte eigentlich erst in drei Monaten fallen. Doch nun ging es deutlich schneller als erwartet: Bereits am 27. Januar, also gut 10 Tage später, hat das Gericht seine Entscheidung bekanntgegeben.

Eine Begründung für die Entscheidung steht noch aus, doch aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung mitgeteilt worden, wie es in einer Pressemeldung des Verwaltungsgerichts heißt.

Damit können die Arbeiten auf deutscher Seite fortgesetzt werden.

Quelle: BVerWG

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