Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Baggerarbeiten für den Bau des Fehmarntunnels am deutschen Ende der Festen Fehmarnbeltquerung vorläufig gestoppt.
Es gab damit dem Antrag eines Aktionsbündnisses statt, das gefordert hatte, die Arbeiten aufzuhalten, bis das Gericht in rund drei Monaten über einen Eilantrag des Bündnisses entschieden hat. Das Bündnis klagt gegen die Zerstörung von geschützten Riffen entlang der Tunneltrasse durch den Bau.
Zuvor hatte das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium den Bau unter der Bedingung genehmigt, dass an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe angelegt werden. Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte unter dieser Bedingung eine Klage Ende 2020 abgewiesen und grünes Licht für den ersten Spatenstich auf deutscher Seite gegeben. Gegen diese Entscheidung hatte das Aktionsbündnis Klage und den Eilantrag eingereicht.
Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Land Schleswig-Holstein die Baggerarbeiten nun vorläufig einstellen. „Die übrigen Arbeiten auf deutscher und dänischer Seite werden unter allen Umständen wie geplant fortgesetzt‟, erklärte der Kommunikationschef der Bauherrin Femern A/S in einem schriftlichen Kommentar an Building Supply DK.
Quelle: Building Supply DK