Visualisierung der neuen Storstrømbrücke im Schnitt
So sieht die Konstruktion der neuen Storstrømbrücke aus. Bild: Vejdirektoratet

Zwei der drei Unternehmen, die im Konsortium den Zuschlag für den Bau der neuen Storstrømbrücke erhalten haben, wurden vor einem Gericht in Venedig angeklagt. Es geht um Korruption in Millionenhöhe.

„Condotte und Grandi Lavori Fincosit werden angeklagt. Wir sind froh, dass die Angelegenheit jetzt diesen Weg geht‟, so der Chefankläger des Venezianischen Gerichts, Stefano Buccini.

Zusammen mit dem ebenfalls italienischen Bauunternehmen Itinera hatten Condotte und Grandi Lavori Fincosit (GLF) im Oktober 2017 den Vertrag über den Bau der neuen Storstrømbrücke gewonnen, über ein Projektvolumen von 2,1 Mrd. DKK (280 Mio. EUR). Bereits im Dezember deckte ein dänisches Finanzmagazin auf, dass gegen zwei der drei italienischen Unternehmen Korruptionsverdacht bestand. Bei einem Megaprojekt in Venedig sollen Politiker und Polizeiangehörige bestochen worden sein, damit die beiden Unternehmen den Vertrag erhielten.

Sollten die Italiener rechtskräftig verurteilt werden, sehen sie Strafen von mehreren Millionen Euro entgegen und dürfen sich zukünftig an Ausschreibungen zu öffentlichen Bauprojekten in Italien nicht mehr beteiligen.

Aber nicht nur auf ihre Tätigkeiten in Italien hätte ein Urteil Auswirkungen. Denn die Regelungen bei EU-Vergaben sind eindeutig: Wird ein Unternehmen der Korruption angeklagt und verurteilt, darf es keine Verträge mit der öffentlichen Hand mehr schließen.

Condotte und GLF könnten sich also zukünftig an Vergabeverfahren in den EU-Ländern nicht mehr beteiligen. Unklar ist jedoch, ob ihnen auch die Storstrømbrücken-Verträge entzogen werden können, falls sie verurteilt werden.

Der Vertrag über den Bau von Dänemarks drittgrößter Brücke wurde nach alten EU-Regelungen aus dem Jahr 2014 geschlossen, und nach diesen Regelungen kann ein Unternehmen die Erlaubnis erhalten, einen Vertrag zu behalten und zu erfüllen, selbst nach einem Korruptionsurteil.

„Es ist so, dass die alten Regeln nicht besagen, dass man ein Unternehmen rauswerfen ‘muss’, selbst wenn es für eine Straftat verurteilt wird. Es liegt in der Hand der Auftraggeber, in diesem Fall in der Hand des Vejdirektoratet‟, erklärte Carina Risvig Hamer, Expertin für EU-Vergaben der Süddänischen Universität.

Obwohl die Straßenbaubehörde Vejdirektoratet und der dänische Verkehrsminister Ole Birk Olesen einen ‘Notausstieg’ in den Vertrag mit den italienischen Unternehmen eingefügt haben, bedeutet dieser auch einen Ausweg für die Italiener. Das hatte Olesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt erklärt: „Gibt es im Laufe des Projekts ein Korruptionsurteil gegen eines der Unternehmen des Konsortiums, kann diesem Unternehmen eine sogenannte Selbstreinigung auferlegt werden, bei der es die Angelegenheit durch Entlassungen o.ä. bereinigen kann. Erfolgt dies auf zufriedenstellende Weise, darf weitermachen. Wenn nicht, ist es möglich, diesen Teil des Konsortiums auszuschließen.‟

Quelle: Mestertidene

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