Nach langer juristischer Auseinandersetzung hat der Oberste Gerichtshof Estlands der Projektgesellschaft Finest Bay Area Development Estonia das Recht verweigert, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten Eisenbahntunnel Tallinn-Helsinki zu beantragen. Die Entscheidung bedeutet ein vorläufiges Aus für die Pläne des Unternehmens, das Großprojekt voranzutreiben.

Finest Bay Area Development Estonia hat sich unter der Leitung des Unternehmers Peter Vesterbacka dafür eingesetzt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Vorbereitungen für den Bau des Tunnels durchzuführen.

Illustration: Finest Bay Area Development Estonia

Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch klar, dass für Projekte, für die eine Planung auf nationaler Ebene notwendig ist, keine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert werden kann, bevor eine Baugenehmigung beantragt wird.

Obwohl Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Regel während des Genehmigungsverfahrens durchgeführt werden, ist es nach den Rechtsvorschriften auch möglich, solche Studien im Voraus durchzuführen, um die für den Genehmigungsantrag erforderlichen Informationen zu sammeln. Der Gerichtshof entschied jedoch, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingeleitet wird, wenn die geplante Tätigkeit eindeutig nicht durchführbar ist.

Planung ohne Umweltprüfung

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stützte sich auf die Weigerung der estnischen Behörden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung einzuleiten, mit der Begründung, dass vor der Beantragung einer Baugenehmigung die Ausarbeitung eines spezifischen nationalen Plans erforderlich sei – ein Prozess, der noch nicht begonnen hat. Das Gericht bestätigte, dass es verfrüht sei, vor der Beantragung einer Baugenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Der Gerichtshof betonte außerdem, wie wichtig es sei, dass Bau und Standortentscheidungen für Objekte von erheblichem öffentlichem Interesse auf strategischer Ebene in einem von einer Behörde geleiteten und verwalteten Verfahren getroffen werden. Aus der Tatsache, dass in Finnland bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet wurde, ließe sich nicht das Recht ableiten, eine solche auch in Estland zu verlangen. Der Gerichtshof betonte, dass internationales Recht dem Staat eine solche Verpflichtung nicht auferlegt.

Der Oberste Gerichtshof Estlands hob die Entscheidung des Bezirksgerichts zugunsten des Bauträgers auf und bestätigte die frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Berufung zurückgewiesen hatte.

Der Tunnel

Ein unterseeischer Tunnel für schienengebundenen Güter- und Personenverkehr soll die beiden Länder Finnland und Estland miteinander verbinden und die Reisezeit erheblich verkürzen. So soll die Reise vom Flughafen Helsinki bis zum Flughafen Tallinn nur noch etwa 20 Minuten betragen. Ziel des Projekt ist es, die beiden Hauptstädte zu einer großen Metropolregion zu verbinden.

Quelle: Byggnyheter.se

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