Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in den Klagen gegen den Bau des Tunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland entschieden. Die Klagen wurden zurückgewiesen, der Tunnel darf gebaut werden.

Illustration des Fehmarntunnels
Illustration der Tunnelausfahrt. Bild: Femern A/S

Gegen das Projekt hatten unter anderem zwei Umweltverbände, Scandlines, die Betreiberin der Fährlinie zwischen Puttgarden-Rødby sowie die Stadt Fehmarn. Neben Naturschutzfragen ging es bei den Klagen um drohende Umsatzeinbrüche für die Fährgesellschaft sowie um brandschutztechnische Themen

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Staatsvertrag aus dem Jahr 2008 zwischen Deutschland und Dänemark, der den Bau der Querung beinhaltet, völkerrechtlich bindend sei. Dem Vorhaben fehle es daher nicht an der Planrechtfertigung. Die EU-Kommission zähle die Fehmarnbeltquerung unverändert zu den fünf wichtigsten grenzüberschreitenden Projekten des transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Baubeginn jetzt auch in Deutschland möglich

„Wir sind sehr glücklich darüber, dass es jetzt endlich Klarheit über die Planfeststellung auf deutscher Seite gibt. Es ist ein historischer Meilenstein‟, so Claus F. Baunkjær, Geschäftsführer von Femern A/S. „Der Bau der Festen Fehmarnbeltquerung läuft bereits auf dänischer Seite. Jetzt kann es auch auf deutscher Seite loslegen.‟

Quelle: Femern A/S / Bundesverwaltungsgericht

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