Für den Bau der neuen U-Bahn in Stockholm haben der Bauherr Nya Tunnelbanan gemeinsam mit der Verkehrsbehörde Trafikverket die arbeitsrechtlichen Anforderungen verdeutlicht, die in Vergabeverfahren gelten sollen. Die Anforderungen basieren auf in Schweden geltenden Tarifverträgen.

Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt in Schweden werden größtenteils über Tarifverträge geregelt. Es gibt unter anderem keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Bei großen, komplexen Infrastrukturproojekten wie dem U-Bahnbau sind Menschen in den verschiedensten Berufen tätig, zu Bedingungen, die in vielen verschiedenen Tarifverträgen geregelt sind. Das führt dazu, dass Vergabeunterlagen häufig ganz unterschiedliche Regelungen zu den Arbeitsbedingungen enthalten und diese schwer nachzuvollziehen bzw. einzuhalten sind.

Niklas Bergman. Bild: Region Stockholm

„Jetzt haben wir in Zusammenarbeit mit Trafikverket und im Dialog mit den Fachverbänden SEKO und Byggnads sowie der Arbeitgeberorganisation Byggföretagen einige deutliche, kurz gehaltene Dokumente erstellt, die bei allen Auftragsvergaben verwendet werden können‟, erklärt Niklas Bergman, Leiter der Stockholmer Verwaltung für den Tunnelausbau. „Die Mindestanforderungen gelten für alle, die auf unseren Baustellen arbeiten, unabhängig von Auftraggeber oder Herkunftsland.‟

Die Richtung vorgeben

Die Dokumente basieren auf der Arbeit der schwedischen Vergabebehörde, die nach einer Gesetzesänderung 2017 begonnen hatte, eindeutige Vergabeanforderungen zu entwickeln. Diese Arbeit war wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochen worden.

Bergman sagte: „Wir bearbeiten gerade viele große Vergabeverfahren und wollten die Regelungen dafür vorliegen haben. Deshalb haben wir diese Arbeit übernommen. Aber wir sind nur ein relativ kleiner Akteur, auch wenn wir Vergaben für mehrere zehn Milliarden Kronen verwalten. Unsere Zusammenarbeit mit Trafikverket war daher sehr wichtig. Gemeinsam decken wir die größten Infrastrukturprojekte in Schweden ab. Und es ist wichtig, dass wir als große öffentliche Auftraggeber den Weg vorgeben.‟

Neues beim Lohnniveau

In den neuen Dokumenten werden die Mindestlöhne, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen formuliert, in Übereinstimmung mit den Anforderungen in den Vergabegesetzen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Dinge vorher nicht geregelt waren, wie Bergman betont:

„Wir haben uns bei der Arbeit auf den Verhaltenskodex für Lieferanten der Region Stockholm gestützt. Dieser enthält vieles dessen, was jetzt in den neuen Anforderungen formuliert ist. Der Unterschied ist aber, dass jetzt auch das Lohnnivea geregelt ist. Aber mindestens genauso wichtig ist es, dass sowohl wir als Auftraggeber als auch die Bauunternehmen wissen, wie diese Anforderungen einzuhalten sind.‟

Die Anforderungen sollen auf jeden Fall in die Unterlagen für zukünftige Vergabeverfahren für die neue U-Bahn einfließen. Ob die Möglichkeit besteht, sie auch in bereits veröffentlichte Verfahren einzuarbeiten, wird derzeit juristisch geprüft.

Quelle: Nya Tunnelbanan

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