Karte: Femern A/S

Der Vorstand von Femern A/S hat am Mittwoch (6. Februar 2019) den unterschriebenen Planfeststellungsbeschluss in Kiel entgegengenommen.

Am 28. Dezember 2018 hatte das Verkehrsministerium in Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelt-Tunnel unterschriftsreif sei. Anschließend konnte Femern A/S dem Amt für Planfeststellung Verkehr in Kiel sachliche Berichtigungen und redaktionelle Änderungen vorschlagen. Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen und der Planfeststellungsbeschluss formell erlassen.

„Das ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Realisierung des Fehmarnbelt-Tunnels und zeigt, wie wichtig das Projekt in Schleswig-Holstein genommen wird“, sagt Claus F. Baunkjær, Vorstandsvorsitzender von Femern A/S.

Widerspruchsphase beginnt

Gegen den vom Amt für Planfeststellung erlassenen Beschluss kann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt werden. Bauherr Femern A/S und seine deutschen Berater sind gut darauf vorbereitet, der Kieler Behörde bei einem Gerichtsverfahren beizustehen.

Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Bauarbeiten in Deutschland. Die Arbeiten in Dänemark unterliegen dem dänischen Baugesetz für das Projekt, das 2015 verabschiedet wurde.

Geplant ist zunächst der Bau eines Arbeitshafens und einer Fabrik zur Produktion der 89 Tunnelelemente bei Rødbyhavn auf der dänischen Insel Lolland. Aus diesen Elementen wird der längste Absenktunnel der Welt hauptsächlich bestehen.

Das Gelände, auf dem die Fabrik liegen soll, bereitet Femern A/S derzeit für die Bauarbeiten vor. Im März 2018 hatte das dänische Parlament grünes Licht für eine Reihe vorgezogener Arbeiten gegeben. Dabei geht es um Umweltschutz, archäologische Untersuchungen und die Einrichtung einer Strom- und Wasserversorgung auf der künftigen Baustelle. Die Arbeiten werden aus dem Baubudget des Tunnels finanziert.

Quelle: Femern A/S

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