Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat der Klage Scandlines und Stena Line gegen die Europäische Kommission wegen der Genehmigung staatlicher Zuschüsse für das Fehmarnbelt-Projekt stattgegeben. Die Förderung sei auf der falschen Grundlage bewilligt worden.

Das EU-Gericht stellte fest, dass die staatlichen Beihilfen genehmigt worden seien, ohne dass ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eingeleitet wurde. EU-Kommissarin Margrethe Vestager hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung mitgeteilt, eine Prüfung sei nicht erforderlich gewesen, da das Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse und mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sei. Dem widersprach jetzt das Gericht.

Die Beschwerdeführer Scandlines und Stena Line zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zufrieden. Die Genehmigung der Beihilfe ist nun annulliert und das Fehmarn-Projekt ist damit gestoppt. Wir sind nicht gegen eine Fehmarnbelt-Querung, die unterstützend mit Beihilfen gebaut wird. Beihilfen sind vielleicht notwendig, um so große Projekte zu realisieren. Wir erwarten aber Transparenz bei der Entscheidung über Beihilfen und eine Gestaltung von Beihilfen, die sich auf den fairen Wettbewerb nicht verzerrend auswirkt. Deshalb müssen die Beihilfen präzise und realistisch definiert werden, sie müssen auf widerspruchsfreien Annahmen beruhen und dürfen nicht missbräuchlich gewährt werden.‟

Viele Politiker in Deutschland befürchten nun ein Aus für das Projekt, da durch die fehlenden Beihilfen die Gesamfinanzierung des Projekts nicht mehr gesichert sei.

Die Anlegenheit wurde jetzt zur Prüfung an die EU-Kommission zurückgegeben. Bis eine neue Genehmigung vorliegt, darf der dänische Staat Femern keine staatliche Förderung bewilligen.

Dagegen ist man beim Bauherrn weiterhin optimistisch:„Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Es hat sich in seinem Urteil nicht auf das Staatsgarantiemodell selbst bezogen. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf unsere Arbeit, da wir für die nötige Liquidität gesorgt haben, um das Projekt weiter voranzubringen”, erklärte Lars Friis Cornett, Direktor von Femern A/S in Deutschland und sagte weiter: „Das Urteil gibt keinen Grund zu der Annahme, dass das Projekt gestoppt wird.“

Quelle: Femern A/S / finans.dk

 

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