Damit es beim Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau schneller voran geht, hat der Bundestag am 8. November beschlossen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dies könnte sich auch auf den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung auswirken.

Um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sieht das beschlossene Gesetz unter anderem die Möglichkeit der „vorläufigen‟ Anordnung vor. Schon vor dem Planfeststellungsbeschluss, dem ein oftmals sehr zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren vorausgeht, sollen also vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen – wie etwas Kampfmittelbeseitigungen oder archäologische Grabungen – begonnen und durchgeführt werden können.

Durch das Planungsbeschleunigungsgesetz sollen Hindernisse für neue Infrastruktur abgebaut werden. Der Bau des Fehmarnbelttunnels soll in das vereinfachte Verfahren aufgenommen werden.

„Soweit wir bisher gehört haben, gibt es sehr positive Signale aus Berlin, was das Fehmarnbelt-Projekt angeht‟, so Tine Lund-Bretlau, Pressesprecherin der mit Bau und Betrieb des Tunnels beauftragten Femern A/S.

Klageverfahren haben keine aufschiebende Wirkung

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatte es auf deutscher Seite rund 12.000 Einwände von verschiedenen Interessenvertretern gegeben. Es wird erwartet, dass nach der Planfeststellung einige Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingehen werden. Doch mit dem kommenden Gesetz sollen diese Klagen das Fehmarnbelt-Projekt nicht weiter verzögern, weil sie aufgrund der vorläufigen Anordnung keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Quelle: Licitationen / Deutscher Bundestag

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