Ein kommunales Unternehmen darf die Ausschreibungsrichtlinien nicht dadurch umgehen, dass es ein Unternehmen mit Aktiva aufkauft, statt das Projekt auszuschreiben.

Dies legte das Verwaltungsgericht in einem Urteil gegen Haninge Bostäder jetzt fest.

Haninge Bostäder, ein Unternehmen, das der Kommune Haninge gehört, kaufte eine Firma, die Vega Norra Parken AB, von einer Baufirma. Einziges Kapital dieses Unternehmens war ein Bauvertrag für Wohnungsbau. Der Vertrag hatte einen Wert von ca. 136 Mio. SEK (rund 15 Mio. Euro) und umfasste etwa 90 Wohnungen im Ortsteil Vega in der Kommune Haninge.

Das Schwedische Amt für Wettbewerbsfragen gab dazu jetzt in einer Pressemeldung bekannt, dass das Verwaltungsgericht seinen Empfehlungen gefolgt sei.

„Einen Bauvertrag durch den geplanten Geschäftsaufkauf ohne Ausschreibung zu kaufen, ist ein Verstoß gegen die Richtlinien. Will eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen Immobilien bauen, muss das Baulos in jedem Fall bekannt gemacht und ausgeschrieben werden. Dies ist ein ernster Verstoß gegen die Ausschreibungsgesetze", so der Präsident des Schwedischen Amtes für Wettbewerbsfragen Dan Sjöblom in einem Kommentar.

Haninge Bostäder wurde nun zu einem Bußgeld in Höhe von 10 Mio. SEK (1,1 Mio. Euro), der gesetzlich maximale möglichen Bußgeldsumme, verurteilt.

 

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