Das Werk Cementa-Werk in Slita auf Gotland. Bild: Cementa

Ein Gesetzesentwurf sollte dem Unternehmen Cementa eine zeitlich begrenzte Genehmigung für den Abbau von Kalk im Abbaugebiet auf Gotland für weitere acht Monate ermöglichen. Doch der schwedische Gesetzgebungsrat lehnt den Entwurf. Die Lösung der Regierung, die eine Korrektur des Beschlusses als Einzelfalllösung vorsieht, berge die Gefahr, das Vertrauen in das Rechtssystem zu beschädigen, so der Rat.

Die Regierung hatte über das Umweltministerium beschlossen, die Stellungnahme des Gesetzgebungsrates zu einer vorgeschlagenen Änderung des Umweltgesetzes einzuholen. Dabei geht es um die staatliche Genehmigung von Kalksteinbrüchen in Ausnahmefällen. Die Regierung hatte den Änderungsvorschlag eingebracht, um Cementa die Fortsetzung des Kalkabbaus nach dem 31. Oktober zu ermöglichen, wenn die derzeitige Genehmigung ausläuft.

Jetzt hat der Gesestzgebungsrat eine Stellungnahme abgegeben, in der er eine befristete Genehmigung für Cementa ablehnt. Der Rat sei sich zwar bewusst, dass der Bedarf an Zement dringend gedeckt werden muss, könne aber die in der Vorlage enthaltenen Vorschläge nicht unterstützen.

Zu kurze Beratungsfrist und keine Generalität

In der Begründung verweist der Rat u. a. darauf, einige Instanzen hätten die kurze Beratungsfrist von nur einer Woche bemängelt. „Eine Anhörungsfrist von nur wenigen Tagen ist in diesem Fall jedoch nicht akzeptabel – nicht zuletzt angesichts der komplexen rechtlichen Fragen, die aufgeworfen werden.‟

Nach Ansicht des Rates erfülle der Entwurf außerdem nicht das Erfordernis der Generalität: „In diesem Zusammenhang muss auch das Risiko berücksichtigt werden, dass der Gesetzgeber durch die Einführung von Rechtsvorschriften, die ausschließlich auf die Korrektur des Ergebnisses eines gerichtlich verhandelten Einzelfalls ausgerichtet sind, das Vertrauen in das schwedische Rechtssystem beschädigt.‟

Cementa schreibt in einer Pressemitteilung, dass es die Stellungnahme des Rechtsrates zur Kenntnis genommen hat. „Wir sind der Meinung, dass die vom Rat aufgeworfenen Punkte nichts enthalten, was bei der weiteren Vorbereitung des Gesetzgebungsvorhabens durch die Regierung nicht behoben werden könnte.‟

Zementknappheit könnte jahrelange Krise verursachen

Die Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands Byggföretagen Catharina Elmsäter-Svärd warnt davor, dass Zementknappheit den schwedischen Baumarkt nun für mehrere Jahre prägen könnte. „Die Regierung muss handeln, um dieses Gesetz durchzubringen. Die Zementkrise und das Risiko umfangreicher Baustopps müssen jetzt auf höchster politischer Ebene behandelt werden‟, sagte sie.

Nach einer aktuellen Folgenabschätzung von Byggföretagen ist einer von vier Arbeitsplätzen im Baugewerbe gefährdet. Die Untersuchung vom 10. September basiert auf der Annahme einer vorübergehenden Gesetzesänderung ‒ und der Annahme, dass Cementa rund 25 % seiner derzeitigen Zementproduktion in Slite auf Gotland mit Kalkstein von Nordkalk aufrechterhalten kann.

„Die Situation ist schlimmer als die Baukrise in den 1990er Jahren und die Auswirkungen der Pandemie. Es gibt also triftige Gründe, der Einschätzung des Gesetzgebungsrates nicht zu folgen‟, so Elmsäter-Svärd.

Sondergesetz würde Baustopps vermeiden

Auch der schwedische Betonverband Svensk Betong macht sich Sorgen um die Zukunft.

„Wir befinden uns in einer sehr ernsten Situation, und es ist wichtig, dass die Regierung schnell handelt und ein Sondergesetz erlässt, um einen Baustopp bereits im November zu vermeiden. Es ist Sache der Regierung und der Politiker, eine Lösung zu finden. Bei der Frage der Mittel mische ich mich nicht ein, aber es steht zu viel auf dem Spiel, wenn das Problem nicht gelöst wird‟, sagt Malin Löfsjögård, CEO von Svensk Betong.

Die Regierung wird nun die Kritik des Gesetzgebungsrates prüfen und entscheiden, ob sie ihren Vorschlag weiterhin dem Reichstag zur abschließenden Entscheidung vorlegen will.

Quelle: Byggvärlden

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