Seit dem 1. April gelten in Schweden die neuen Regelungen für die sog. ROT- und RUT-Abzüge*. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie mehr Informationen einreichen müssen und dies elektronisch zu geschehen hat. Für die Steuerbehörde wird es so zukünftig leichter, diejenigen aufzuspüren, die Fehler machen.

Seit Anfang des Monats müssen Erklärung und Antrag auf Auszahlung elektronisch erfolgen, über das Online-Portal der schwedischen Steuerbehörde Skatteverket. Im Vergleich zu vorher sind mehr Angaben erforderlich.

„Früher war die Erklärung zu löchrig, es fehlten Angaben, und es war zu leicht, Materialkosten, die eigentlich nicht abzugsfähig sind, hineinzumogeln. Die neuen Regelungen erhöhen zwar den Verwaltungsaufwand des einzelnen, doch das scheint hier durchaus begründet‟, erklärt Pete Löfgren vom Branchenverband Sveriges Byggindustrier.

Die neuen Regelungen, in denen mehr Informationen eingereicht werden müssen, bieten uns eine bessere und sicherere Grundlage für Überprüfungen. Wir wollen nicht diejenigen belästigen, die alles richtig machen, aber es wird leichter, diejenigen zu finden, die es falsch machen‟, so Pia Blank Thörnroos, Rechtsexpertin für die Bereiche ROT und RUT bei der Steuerbehörde.

Im Rahmen der Gesetzesänderung müssen Unternehmen zukünftig mehr Angaben einreichen, wie z.B. die Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden, die Materialkosten, sonstige Kosten wie z.B. Reisekosten und welche Art von Arbeiten ausgeführt wurden.

* ROT-Abzüge = ein Programm aus den Neunzigerjahren, das den Erhalt von bestehenden Wohngebäuden durch Steuerabzüge fördern soll (ROT bezeichnet Renovierung, Um- und Anbau) Abzugsfähig sind Arbeitslohnkosten, jedoch keine Materialkosten.
RUT-Abzüge bezeichnen Steuervergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Quelle: Byggvärlden.se

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