Seit 15. Januar 2015 gelten in Norwegen in Sachen Aufenthaltserlaubnis geänderte Vorschriften für ausländische Arbeitskräfte. Dadurch soll die Rekrutierung von Fachkräften nach Norwegen vereinfacht werden.

Bei den Änderungen geht es Arbeitsgenehmigungen auf dem gesamten norwegischen Kontinentalschelf sowie auf dem norwegischen Festland. Hiernach können Fachkräfte, die kein Visum zur Einreise benötigen, zukünftig eine Aufenthaltserlaubnis von bis 6 statt bisher 4 Monaten bekommen, um Arbeit in Norwegen zu suchen. Arbeitskräfte, die offshore arbeiten, dürfen zukünftig für denselben Arbeitgeber auch auf dem Festland arbeiten. Die übrigen Bestimmungen, z.B. hinsichtlich zur Dauer und Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung, bleiben unverändert. Auch die bisherigen Bedingungen für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bestehen weiterhin.

Weitere Änderungen

Selbstständige Auftragnehmer erhalten ab sofort eine sechs- statt bisher vierjährige Aufenthaltsgenehmigung. Selbstständige Gewerbetreibende können (nach gesonderter Antragstellung) unter Umständen zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung als Angestellter erhalten.
 

Quelle: Regjeringen.no

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