Die schwedischen Regelungen für ID-Karten auf Baustellen stehen nicht im Widerspruch zu den EU-Grundsätzen für den Binnenmarkt für Dienstleistungen. Das hat die EU-Kommission jetzt in einer Antwort auf eine Anfrage durch einen Abgeordneten des EU-Parlaments bestätigt.

Die Anfrage kam von einem Mitglied der dänischen Linken, Morten Løkkegaard. Dieser hatte die EU-Kommission gefragt, ob sich die schwedischen ID06-Karten auf Baustellen mit den EU-Vorschriften vereinbaren lassen.

„Dokumentieren zu wollen, dass die Arbeitnehmenden auf Baustellen sozialversichert sind und Steuern zahlen, ist ein legitimes Ziel. Nicht-schwedische Unternehmen berichten jedoch, dass das ID06-System in der Praxis unverhältnismäßig aufwendig, schwierig und teuer ist‟, so Løkkegaard in seiner Begründung.

Restriktive und teure Anforderungen

Er betonte, die Unternehmen hätten keine Möglichkeit, andere ‒ kostengünstigere ‒ Formen der Dokumentation anzuwenden. Und dies stünde den EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe entgegen. „Solche spezifischen, restriktiven und kostspieligen Anforderungen für öffentliche Bauvorhaben schränken den freien, fairen und offenen Wettbewerb ein. Und das zeigt, welchen anhaltenden Herausforderungen bei der Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen bestehen.‟

Im öffentlichen Interesse gerechtfertigt

In einer Antwort der Kommission wird argumentiert, dass das schwedische ID06-System nicht die technischen Anforderungen betrifft, die den Vertragsgegenstand beschreiben. Vielmehr gehe es um die allgemeinen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten und deren Dokumentation, die für die meisten Arbeitsverträge in dem betreffenden Mitgliedstaat gelten.

„Im Einklang mit den EU-Binnenmarktvorschriften können die Mitgliedstaaten Rechts- und Verwaltungsvorschriften einführen, um die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Steuerpflichten zu gewährleisten. Solche Anforderungen müssen im öffentlichen Interesse gerechtfertigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel im Einklang mit dem EU-Recht stehen. Sie dürfen nicht über das hinausgehen, was notwendig ist, um das betreffende Ziel von öffentlichem Interesse zu erreichen. Die Kommission führt derzeit Gespräche mit den Mitgliedstaaten speziell über die Regulierung von Baudienstleistungen und die administrativen Anforderungen in diesem Ökosystem, um Hindernisse für den Binnenmarkt zu ermitteln und zu beseitigen‟, lautete die Antwort der Kommission.

Elektronische Meldung vorgesehen

Darüber hinaus entwickelt die EU zusammen mit interessierten Mitgliedstaaten ein gemeinsames Instrument für die elektronische Meldung von entsandten Arbeitnehmern, von denen viele im Bausektor arbeiten.

„Solange die Verwendung der ID06 gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, das ID06-System auf alle Auftragnehmer anzuwenden, unabhängig von deren individueller Situation. Die Anwendung auf öffentliche Aufträge sollte nicht in Frage gestellt werden, es sei denn, die Rechtmäßigkeit der ID06 wird erfolgreich angefochten‟, erklärt die Kommission in ihrer Antwort an Morten Løkkegaard.

Quelle: Bygtek.dk

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