Die schwedische Regierung schlägt eine Gesetzesänderung vor, die es ermöglicht, entsendete Arbeitnehmer in Bezug auf das Entgelt und die Arbeitsbedingungen mit einheimischen Arbeitnehmern gleichzustellen. Unter anderem sollen Entgeltforderungen nicht mehr auf den Mindestlohn beschränkt bleiben.

Die Regierung schlägt außerdem strengere Regeln für die Meldepflicht bei der Entsendung vor und die Ausweitung des Zugangsrechts für regionale Sicherheitsbeauftragter.

2018 hat die EU eine Änderungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie beschlossen, um entsendete Arbeitnehmer mit einheimischen gleichzustellen. Um die Änderung der Entsenderichtlinie der EU umzusetzen, hat die schwedische Regierung nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Vorschläge für die Gleichbehandlung von inländischen und entsendeten Arbeitskräften auf dem schwedischen Arbeitsmarkt und einem stärkeren Schutz im Falle einer Entsendung enthält.

Das Ziel: Weniger Unfälle und bessere Arbeitsbedingungen

„Im vergangenen Jahr starben 47 Menschen an schwedischen Arbeitsplätzen. Menschen, die nach der Arbeit nicht zu ihren Lieben nach Hause gekommen sind. In mehreren Fällen handelte es sich um Arbeitsplätze ohne adäquates Arbeitsschutzmanagement vor Ort‟, sagte Arbeitsministerin Eva Nordmark (S) auf einer Pressekonferenz.

Arbeitsministerin Eva Nordmark. Bild: Kristian Pohl/Government Offices of Sweden

Sie sprach auch über die rund 2.000 Arbeitsplatzinspektionen im vergangenen Jahr, bei denen acht Behörden zusammenarbeiteten. Hier sei eine große Anzahl von Unternehmen mit falschen Personaljournalen festgestellt worden, etwa 90 Unternehmen mit ausländischen Bauarbeitern, die nicht im Entsenderegister eingetragen waren oder illegal arbeiteten.

„So sollte es auf dem schwedischen Arbeitsmarkt nicht sein. Niemand sollte dem Risiko ausgesetzt sein, bei der Arbeit zu sterben oder sich zu verletzen. Wir sollten auf unserem Arbeitsmarkt kein Lohndumping oder illegale Arbeit haben. Die Regierung hat daher beschlossen, dem Reichstag drei Vorschläge zur Reform des Arbeitsmarktes in diesem Bereich vorzulegen. Das ist notwendig geworden, weil sich der Arbeitsmarkt durch einen zunehmenden Anteil an entsendeten Arbeitskräften immer größeren Herausforderungen ausgesetzt sieht‟, so Eva Nordmark.

Drei Maßnahmenvorschläge

  1. Mehr Gleichbehandlung bei Entsendung: Die Bedingungen für entsendete Arbeitnehmer in Kollektivverträgen müssen erweitert werden. Lohnforderungen sollen nicht mehr auf den Mindestlohn begrenzt werden. Entsendete Leiharbeiter aus dem Ausland sollen die gleichen Bedingungen bekommen wie schwedische Leiharbeiter. Außerdem soll es neue Regelungen bei langfristig entsendeten Arbeitnehmern geben.
  2. Regelverschärfung in Bezug auf Meldepflicht: Arbeitgeber, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden möchten, sollen zur Meldung bei der Arbeitsschutzbehörde und Benennung einer Kontaktperson in Schweden schon am ersten Tag verpflichtet werden. Bei der Meldung muss auch angegeben werden, wer die Arbeitskräfte in Schweden einsetzt.
  3. Erweiterte Zugangsrechte für regionale Sicherheitsbeauftragte: Weil Arbeitnehmer immer kürzer an einem Arbeitsplatz bleiben und es immer mehr Teilzeit-, Leiharbeiter und entsendete Arbeitskräfte gibt, haben viele Arbeitgeber keine eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollen regionale Sicherheitsbeauftragte diese Funktion ausüben dürfen.

Quelle: Byggvärlden

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