Bild: Femern A/S

Das dänische Parlament hat beschlossen, eine Reihe größerer Bauarbeiten in Dänemark auf den Weg zu bringen.

Femern A/S ist damit beauftragt worden, mit den Baukonsortien, die den Fehmarnbelt-Tunnel bauen sollen, eine Vereinbarung über den Beginn von Bauarbeiten in Dänemark zu treffen. Das hat das dänische Parlament am 26. März beschlossen.

„Nun beginnt ein neues Kapitel des Fehmarnbelt-Projekts. Indem wir eine Reihe umfangreicher Bauarbeiten in Dänemark auf den Weg bringen, nutzen wir die Zeit bestmöglich aus und sichern so den Fortschritt des Projekts. Das ist ein weiterer sehr wichtiger Schritt zur Umsetzung des Projekts”, sagt Claus F. Baunkjær, Vorstandsvorsitzender von Femern A/S. 

Die Arbeiten, die voraussichtlich ab Herbst 2019 bei Rødbyhavn auf Lolland stattfinden sollen, umfassen die folgenden Arbeitsschritte:

  • Bau der großen Tunnelelementfabrik bei Rødbyhavn. In der Fabrik werden die 89 Tunnelelemente aus Beton gebaut, aus denen der Fehmarnbelt-Tunnel bestehen wird.
  • Bau des neuen Arbeitshafens bei Rødbyhavn. Material zum Bau der Fabrik wird an dem Hafen angeliefert, und die Tunnelelemente werden von dort aus aufs Meer gebracht.
  • Errichtung des Tunnelportals auf Lolland, an das später die ersten Tunnelelemente gekoppelt werden sollen.
  • Errichtung von Unterkünften und Verwaltungsgebäuden, die von Femern A/S, den Tunnelarbeitern und den Baukonsortien genutzt werden.
  • Bestellung von besonderer mariner Ausrüstung wie etwa der Maschinen, die den Tunnelgraben zwischen Rødby und Puttgarden ausheben sollen.
  • Eine Reihe kleinerer vorbereitender Arbeiten.

Der Beginn dieser Arbeiten ermöglicht es Dänemark, die EU-Fördergelder für den Fehmarnbelt-Tunnel in Höhe von rund 589 Millionen Euro besser zu nutzen. Zugleich sichern die Bauarbeiten, dass der Tunnel 2028 eröffnet werden kann.

Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund des deutschen Planfeststellungsbeschlusses für den Fehmarnbelt-Tunnel, den Femern A/S im Dezember 2018 erhalten hat. Der Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beklagt werden. Ein Gerichtsverfahren hat aber keine Auswirkungen auf die Bauarbeiten in Dänemark.

Quelle: Femern A/S

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