Der Bau eines neuen, gemeinsamen Magazins, das Material von drei Museen und einer Bibliothek aufbewahren soll, wird jetzt darauf geprüft, ob er im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) durchgeführt werden kann.

Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, nachdem bereits fünf Beratungen auf eine Bauherrenberatungsausschreibung geboten haben, die die Verwaltung für Schlösser und Kulturbesitz im Januar veröffentlicht hatte. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden ÖPP-Bewertung hat die Verwaltung jetzt beschlossen, die Ausschreibung zu stornieren.

Projekt hat sich verändert

Die abgesagte Ausschreibung umfasste die Beratung in allen Phasen des Baus – darunter den Kauf des Baugrundes, die Ausschreibung des Projekts und Auswahl des Totalunternehmers inkl. Qualitätssicherung der Projektierung sowie die Ausschreibung der Baulose.

Warum man das Projekt nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf eine Eignung für ÖPP geprüft habe, darauf antwortete die Verwaltung für Schlösser und Kulturbesitz so: Ganz früh in diesem inzwischen 10 Jahre dauernden Verfahren haben man die Durchführung als ÖPP erwogen. Doch zu diesem Zeitpunkt betraf das Projekt nur zwei Institutionen ‒ die Königliche Bibliothek und das Nationalmuseum. Doch heute gehe es zusätzlich auch noch um das Staatliche Naturhistorische sowie um das Medizinische Museum, das Projekt habe sich also seit seinem Beginn erheblich verändert. "Aus diesem Grund erachten wir es als zweckmäßig, das Projekt auf eine Eignung für die Durchführung als ÖPP erneut zu prüfen, bevor es dem Finanzausschuss des Parlaments vorgelegt wird‟, so die Verwaltung.

Falsch angefangen

Henrik Garver, Vorsitzender des FRI (Verband der Beratenden Ingenieure) findet, die Absage der Ausschreibung sei ein Beispiel für eine öffentliche Ausschreibung, die völlig falsch angegangen worden ist. Seiner Meinung nach kommt der Beschluss, das Projekt auf ÖPP zu prüfen, viel zu spät, und er hebt außerdem die hohen Transaktionskosten hervor, die mit einer ÖPP verbunden sein werden: „Ein Projekt muss ein bestimmtes Volumen haben, damit es sich für eine ÖPP eignet. Die Frage ist, ob dieses Projekt ein solches Volumen hat, auch im Verhältnis zu den Kosten, die notwendig sind, um eine ÖPP auf die Beine zu stellen. Wenn ein Projekt obendrein schon voll läuft, zeigt dies, dass man den Blick dafür verloren hat, welche Kosten den Unternehmen bei der Abgabe eines Angebotes entstehen.‟

Evtl. neuer Bauherr

Die Verwaltung für Schlösser und Kulturbesitz wird nun zusammen mit dem Kulturministerium, der Baubehörde und einem externen Berater eine Analyse ausarbeiten, vor deren Hintergrund beschlossen werden soll, ob eine ÖPP in Betracht kommt und ob in diesem Fall die Verwaltung für Schlösser und Kulturbesitz als Bauherr noch in Betracht kommt.

Quelle: Licitationen.dk

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