Die schwedische Stadt Uppsala kann mit dem Straßenbahnprojekt fortfahren: Das Verwaltungsgericht hat die Einsprüche gegen die Vergabe der Straßenbahn-Bauleistungen abgelehnt. Damit darf die Kommune den Vertrag mit dem im Vergabeverfahren ausgewählten Unternehmer unterzeichnen.

Mit der neuen Straßenbahn soll der Autoverkehr in Uppsala reduziert und der Pendlerverkehr verbessert werden. Illustration: Region Uppsala

Klage gegen Vergabe blieb erfolglos

Die Ausschreibung, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde, war im Dezember beim Verwaltungsgericht angefochten worden. Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass die Stadt Uppsala das Vergabeverfahren korrekt und im Einklang mit dem schwedischen Vergabegesetz (LOU) durchgeführt hat. Die Unternehmen, die eine gerichtliche Überprüfung beantragt hatten, konnten demnach nicht nachweisen, dass es zu Fehlern gekommen sei oder dass sie durch etwaige Mängel benachteiligt worden seien. Somit fehlte laut Gericht die Grundlage für ein Eingreifen.

„Positives Signal für das Straßenbahnprojekt“

„Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für das Straßenbahnprojekt. Sie ermöglicht uns, die Planungen für eine moderne und nachhaltige Lösung im öffentlichen Nahverkehr weiter voranzutreiben“, sagt Erik Pelling, Vorsitzender des Stadtrats von Uppsala.

Auch Christian Blomberg, Stadtbaudirektor der Gemeinde Uppsala, begrüßt die Entscheidung: „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht zu diesem Ergebnis gekommen ist. Es bestätigt, dass unser Vergabeprozess korrekt und transparent verlaufen ist. Nun freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit dem Unternehmer, um die Straßenbahn als wichtigen Teil der zukünftigen Infrastruktur von Uppsala zu realisieren.“

Weiteres Rechtsmittel möglich

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann noch beim Berufungsgericht (Kammarrätten) Beschwerde eingelegt werden. Aktuell bedeutet das Urteil jedoch, dass die Stadt mit der Vertragsunterzeichnung fortfahren und die Arbeiten wie geplant vorantreiben kann.

Quelle: Byggvärlden

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