Das dänische Parlament
Hier soll über das neue Vergabegesetz abgestimmt werden. Bild: Christoffer Regild

Der dänische Minister für Verkehr, Bauen und Wohnen Ole Birk Olesen hat in dieser Woche einen Vorschlag für ein neues Vergabegesetz eingereicht. Darin verpflichten sich Auftraggeber, in den Ausschreibungsunterlagen das Bewertungsmodell für die Vergabe festzulegen und in allen Einzelheiten zu beschreiben.

Mit dem neuen Vergabegesetz soll u.a. klargestellt werden, welche Pflichten der Auftraggeber im Rahmen der öffentlichen Vergabe hat. Es beschreibt die Verpflichtung des Auftraggebers, „den Inhalt aller Teile des Bewertungsmodells in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen und zu beschreiben‟. Dies sorge für Transparenz für die Anbieter und Sicherheit darüber, wie die Auswertung der eingereichten Angebote erfolgen werde.

Der Gesetzesvorschlag enthält auch eine Pflicht, bei der Vergabe von größeren Hoch- und Tiefbauverträgen, bei denen nach dem „besten Verhältnis zwischen Preis und Qualität‟ entschieden werde solle, die Bewertung der Qualität ohne vorherige Kenntnis des Preises vorzunehmen. Damit solle das Risiko reduziert werden, dass das Wissen über den Preis unbeabsichtigt die Beurteilung der Qualität der eingegangen Angebote beeinflusse.

Ab 350 Mio. DKK

Diese Vorgaben gelten nur bei öffentliche Hoch- und Tiefbauverträgen mit einem geschätzten Vertragswert von mehr als 350 Mio. DKK (ca. 47 Mio. EUR), bei denen das Zuschlagskriteriumg „das beste Verhältnis zwischen Preis und Qualität‟ angewendet wird, da nach Ansicht des dänischen Wirtschaftsministerium das Risiko für eine nicht gerechte Beurteilung der Qualität aufgrund des Preises bei Projekten dieser Größenordnung am höchsten ist.

Quelle: Bygtek

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