Das türkische Bauunternehmen STM hatte gegen eine Vergabe im Rahmen des Ausbaus der Stockholmer Metro geklagt. Das Angebot des Unternehmens war nicht berücksichtigt worden, weil einige Dokumente nicht auf Schwedisch eingereicht worden waren. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.
Den Zuschlag hatte OHL Sverige AB erhalten, obwohl STM das Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hatte. Doch dieses Angebot erfüllte nach Ansicht der ausschreibenden Behörde nicht die obligatorischen sprachlichen Anforderungen, weil es englische Dokumente enthielt.
STM hatte eine Überprüfung des Vergabeverfahrens und eine erneute Bewertung aller Angebote gefordert. Das Vorgehen der Region Stockholm sei nicht mit den vergaberechtlichen Prinzipien im Hinblick auf Gleichbehandlung und Transparenz vereinbar.
Ausnahmeregelung nur für bestimmte Dokumente
Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die Begründung: Die sprachlichen Anforderungen würden für alle Angebotsunterlagen. Ausgenommen seien lediglich Referenzen, Lebensläufe und Unternehmensinformationen. Und Dokumente wie die Verpflichtung zur Bereitstellung von Kapazitäten fielen nicht unter die Ausnahmeregelung. Die Behörde habe daher rechtmäßig gehandelt.
„Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel, dass die von STM eingereichte Kapazitätsverpflichtung auf Englisch Bestandteil des Angebots des Unternehmens war und als Grundlage für die Bewertung dienen sollte, ob das Unternehmen qualifiziert werden und weiter am Vergabeverfahren teilnehmen kann. Da die Region Stockholm die Anforderung aufgestellt hat, dass solche Dokumente auf Schwedisch sein müssen, lag ein Ausschlussgrund vor. Die Region hat somit nicht gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstoßen.‟
Quelle: Byggvärlden