Viele Ausschreibungen werden aufgrund zu weniger oder keiner Angebote, die auf die Ausschreibungskonditionen passen, annulliert. Nach Meinung von Experten liegt das vor allem an den vielen Anforderungen und der juristischen Sprache in den Ausschreibungsunterlagen.
Bei gut der Hälfte der Bau- und Renovierungsausschreibungen, die in den letzten sechs Monaten annulliert wurden, gab es keine oder zu wenige Angebote, die den Angebotsbedingungen entsprachen. Das hat eine Überprüfung ergeben, die die Zeitung Licitationen durchgeführt hat. Zwei Berater, mit denen Licitationen gesprochen hat, sehen den Grund hierfür in den zahlreichen Anforderungen seitens der Bauherren und den juristischen Formulierungen in den Ausschreibungsveröffentlichungen, die kleinere Unternehmen häufig davon abhalten, anforderungsgemäße Angebote einzureichen.
Mehrere Ursachen
Dass die Bauherren viele Anforderungen formulieren, könnte nach Ansicht des Architekts Thomas Grave Larsen (Arkitema Architects) zusammenhängen mit dem großen Medieninteresse zusammenhängen, das entsteht, wenn etwas nicht glatt läuft. Diese Fälle hätten bewirkt, dass die Bauherren sich lieber mehrfach absichern wollten, betonte er. Andreas Hansen, Bauherrenberater bei Orbicon, sieht die vielen Klagen zu Ausschreibungen als Erklärung dafür, warum immer mehr juristische Formulierungen in die Unterlagen Eingang finden. Als Folge hätten viele Bauherren immer mehr Juristen als Berater beauftragt. „Es ist eine ganz natürliche Entwicklung, dass man sich absichern möchte, aber leider hat das zur Folge, dass die Sprache in mehreren Fällen sehr kompliziert wird und es besonders kleineren Unternehmen schwer macht, die nicht so viele Juristen beschäftigen wie große Konzerne."
Der Fokus müsse daher auf verständlicheren Formulierungen liegen, die Unternehmen ihrerseits sollten jedoch durch Kurse oder Schulungen sicherstellen, dass sie die Bekanntmachungen besser verstehen. „Für diejenigen, die so etwas bereits gemacht haben, hat sich das durchaus rentiert‟, erklärt Hansen.
Vereinfachungen nötig
Thomas Grave Larsen sieht besonderen Bedarf dafür, dass die Ausschreibungen vereinfacht werden müssen. „Ich bin generell der Meinung, man sollte versuchen, all die Regelungen, die in den Ausschreibungsprozess eingehen, zu vereinfachen. Wenn Ausschreibungen zweimal durchgeführt werden müssen, gehen Zeit und Ressourcen verloren.‟
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, empfehlen die Berater von Arkitema Architects jetzt eine Checkliste als Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen, die die Anbieter benutzen können. „Dieser Vorschlag wurde bisher positiv aufgenommen und scheint den Anbietern geholfen zu haben‟, so Larsen.
Auch Andreas Hansen empfiehlt Checklisten als Mittel, um eine überschaubare Übersicht zu haben, an was der Anbieter alles denken muss, damit niemand aufgrund der Formalitäten ausgeschlossen wird. Er wies außerdem auf die Vorteile elektronischer Angebote hin, da so über Formularfelder sichergestellt werden könne, dass niemand ein Angebot abgeben könne, ohne alle Felder ausgefüllt zu haben.
Quelle: Licitationen.dk