Mit dem neuen Ausschreibungsgesetz sind Ausschreibungen im öffentlichen Sektor leichter, billiger und flexibler durchzuführen, auch das Bieten wird leichter.
In der letzten Woche hat die dänische Regierung, das Folketing, Dänemarks erstes Ausschreibungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und legt die Rahmenbedingungen für effizientere öffentlich ausgeschriebene Beschaffungen fest, von denen sowohl die ausschreibenden Behörden als auch die bietenden Unternehmen profitieren sollen.
Das Ausschreibungsgesetz soll. für Klarheit, Flexibilität und Vereinfachung der Ausschreibungsregelungen sorgen. Die Kosten für Ausschreibungen sollen erheblich verringert werden, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Von bis zu 70 Mio. (9,4 Mio. EUR) DKK jährlich ust da die Rede für privatwirtschaftliche Unternehmen, für den öffentlichen Sektor seien sogar 800 Mio. DKK (107 Mio. EUR) jährlich drin.
Bauen wird leichter
„Mit dem neuen Ausschreibungsgesetz stecken wir den Rahmen ab für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor und den Unternehmen. Dadurch bekommen wir bessere und billigere Lösungen. Wenn der öffentliche Sektor in Dänemark jährlich etwa 300 Mrd. DKK ausgibt, bedeutet dies, dass die Gelder bestmöglich eingesetzt werden. Und hoffentlich auch, dass mehr öffentliche Aufträge ausgeschrieben werden‟, erklärte Troels Lund Poulsen, Minister für Arbeit und wirtschaftliches Wachstum. Er ergänzt: „Das neue Gesetz stellt sicher, dass kleine wie auch große Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen bieten können. Das ist gut für die Unternehmen und gut für den öffentlichen Sektor, wenn mehr Angebote eingehen, denn so bekommen wir einen effizienteren Wettbewerb und bessere Lösungen.‟
Das Ausschreibungsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde wird in diesem Zusammenhang Behörden und Unternehmen ausführlich informieren und beraten, damit diese von den Möglichkeiten des neuen Gesetzes bestmöglich profiieren.
Quelle: Dagens Byggeri