Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die ins entsendet werden, unterliegen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen im jeweiligen Zielland, was Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen etc. angeht. Dies gilt auch für die skandinavischen Länder wie z.B. Dänemark. Das dänische Gewerbeaufsichtsamt, das Arbeitsministerium, die Behörde für Arbeitsmarkt und Rekrutierung, die Finanzbehörde und das Amt für Arbeitssicherheit haben nun gemeinsam ein Informationsportal hierzu zur Verfügung gestellt. Seit kurzem ist die Seite auch auf Deutsch verfügbar.

Auf der Seite Workplace Denmark finden ausländische Unternehmen und entsendete Mitarbeiter alle nötigen Informationen, die es im Hinblick auf das Arbeiten in Dänemark zu wissen gibt. Fragen zu Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Steuer und Umsatzsteuer sowie zu Entsendebestimmungen sind dort übersichtlich und ausführlich beschrieben. Und falls sich darüber doch nicht alle Fragen beantworten lassen, stellt das Portal Kontaktdaten des Gewerbeaufsichtsamt sowie zu weiteren Stellen, die ggf. weiterhelfen können, zur Verfügung.

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