Keine Betriebsräte, kaum Kündigungsschutzklagen und nur ein einziges Arbeitsgericht – in Sachen Arbeitsrecht unterscheidet sich Schweden ganz erheblich von Deutschland. Um im Land tätigen Arbeitgebern und Personalverantwortlichen Missverständnisse oder gar arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu ersparen, hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer nun den Praxisleitfaden „Arbeitsrecht in Schweden“ veröffentlicht.

Luftlinie beträgt der Abstand zwischen Norddeutschland und Südschweden nicht einmal 80 km, die Beziehungen zwischen den Ländern sind historisch gewachsen, die wirtschaftlichen Verflechtungen eng. Kulturelle und rechtliche Unterschiede bestehen dennoch in nicht unerheblichem Ausmaß und diese können, wenn man sie nicht kennt und beachtet, im Geschäftsleben zu einigen Schwierigkeiten führen – gerade im Bereich Arbeitsrecht.

Um Arbeitgeber und Personalverantwortliche, die in Schweden tätig sind, über Besonderheiten der schwedischen Rechtslage und mögliche Konfliktpunkte aufzuklären, hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer nun einen praktischen Ratgeber zum Thema herausgegeben. Auf 122 Seiten gibt die Autorin Dr. Eva Häußling, bis Ende August dieses Jahres Chefjuristin der Handelskammer, einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des schwedischen Arbeitsrechts. Dabei werden sowohl handfeste rechtliche Unterschiede als auch kulturell gewachsene Traditionen verständlich gemacht.

„Als typische Mitglieder einer Konsensgesellschaft strebt man in Schweden danach, Konflikte zu vermeiden. Dies gilt auch für das Arbeitsrecht. So versuchen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in der Regel zunächst, ein Problem im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Dabei sind sie auch zu weitgehenden Kompromissen bereit. […] Viele arbeitsrechtliche Fragen werden auf dem institutionalisierten Verhandlungsweg gelöst; zu Gerichtsverfahren kommt es ausgesprochen selten“, heißt es etwa in der Einleitung des Praxisleitfadens.

Thematisch umfasst der Ratgeber alles vom Arbeitsvertrag für neue Angestellte über Regelungen zu Elternzeit und anderen Freistellungen, Sozialversicherungen oder der Arbeitnehmerüberlassung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und eventuellen Gerichtsverfahren. Der in Schweden anders als in Deutschland organisierten Arbeitnehmermitbestimmung ist ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet.

„Hierzulande spielen die Gewerkschaften eine wichtigere Rolle, da es keine Betriebsräte gibt und sie die Arbeitnehmervertretung alleine übernehmen, auch wenn der Arbeitgeber keinem Tarifvertrag unterliegt. Hinzu kommt, dass die Bindung an Tarifverträge wesentlich weiter verbreitet ist als in Deutschland“, erklärt Dr. Kerstin Kamp-Wigforss, neue Chefjuristin der Deutsch-Schwedischen Handelskammer.

Wer das Buch liest, erhält ein besseres Verständnis der unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Kulturen Deutschlands und Schwedens. Damit sichert man sich als Arbeitgeber leichter das Vertrauen der schwedischen Mitarbeiter und vermeidet so Streitigkeiten, noch bevor sie entstehen.

Den Leitfaden können Sie direkt auf der Internetseite der deutsch-schwedischen Handelskammer bestellen.

Cover: Springer Gabler

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