Die schwedische Regierung will zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Förderung der Konkurrenz innerhalb der Bauwirtschaft sogenannte Personaljournale einsetzen.
Die Änderungsvorschläge sehen vor, dass der Bauherr der Steuerbehörde melden muss, wenn die Bauarbeiten begonnen werden, damit auf der Baustelle ein elektronisches Personaljournal geführt werden kann. Die Steuerbehörde soll dann auch unangekündigte Kontrollbesuche durchführen dürfen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Regeln, kann eine Kontrollgebühr erhoben werden.
In der Bauwirtschaft wird der Vorschlag positiv aufgenommen.
„Mit einem Personaljournal in der Baubranche erhalten wir endlich ein wichtiges Werkzeug, um gesunde Konkurrenz zu fördern und Wirtschaftsverbrechen zu bekämpfen‟, so Peter Löfgren, Entwicklungsleiter der Branchen- und Arbeitgeberorganisation des Bauwesens (Sveriges Byggindustrier), in einem Kommentar.
Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Quelle: Byggnyheter.se